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Выписка из Устава
§ 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Gerichtsstand
- Der Verein trägt den Namen:
Verein zur Unterstützung von russisch sprechenden Mitbürgern in Deutschland
"Unsere neuen Zeiten e.V."
- Der Verein hat seinen Sitz in Stuttgart
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
- Der Verein soll in das Vereinregister eingetragen werden.
§ 2. Zweck, Aufgaben und Ziele
- Zweck des Vereines:
- Informationen zu Themen: "Berufliche und Sozial Integration", "Kultur", "Wohnungssuche", "Rechtsordnung", "Bildung und Volkskursen" usw. sollen unter den Mitglieder in russischer Sprache verbreitet werden.
- Menschliche, Künstlerische und kulturelle Beziehungen zwischen den Ländern der ehemaligen Sowjetunion und Deutschland sollen geknüpft und gefördert werden.
- Den russisch sprechenden Mitbürger sollen Unterstützung durch die zur Verfügung gestellte Informationen und gezielte Beratung angeboten werden, die zu einer möglichst effektiven sozialen und beruflichen Integration in Deutschland dienen werden.
- Der Verein ist Überparteilich und Überkonfessionell und arbeitet unabhängig von der Herkunft und Staatsangehörigkeit seiner Mitglieder.
- Außerdem beabsichtigt der Verein die Organisation von
- Kulturveranstaltungen;
- Reisen zwecks kulturellem Austausch und Kommunikationstraining;
- Berufliche Bildung, technische Sprachkursen, Qualifizierungsmaßnamen;
- Beratung zur berufliche Integration.
§ 4. Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche volljährige Person oder juristische Person werden, die die Satzung des Vereins anerkennt und Ziele des Vereins unterstützt.
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
- Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
- Der Ausschluss eines Mitglieds kann bei vereinsschädigendem Verhalten erfolgen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit zwei Drittel der Stimmen.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5. Mitgliedsbeitrag
Die Vereinmitglieder zahlen einen einmaligen Eintrittsbeitrag sowie monatliche Beiträge. Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
§ 6. Rechte und Pflichte der Mitglieder
- Die Mitglieder sind berechtigt kostenlose Information anzufordern, über die der Verein zwecks Weitergabe an seine Mitglieder verfügt.
- Bevorzugte Einstellung auf die schon existierenden oder neu zu schaffenden freien Arbeitstellen. Die Vereinsmitglieder haben Anspruch auf einen Vereinsempfehlungsbrief an den Arbeitsgeber.
- Das Vereinmitglied darf sich nach der Abstimmung mit dem Vorstand an unterschiedliche staatliche Stellen, öffentliche Institutionen oder Firmen im Namen und auf Briefbögen des Vereins wenden.
- Die Mitglieder verpflichten sich, aktiv bei der Erfüllung der Zwecke des Vereins mitzuwirken.
Настоящий Устав принят общим собранием Общества 29 августа 2004. |
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