UnZ e.V.
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UNSERE NEUEN ZEITEN  e.V.
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deutsch deutsch
  Verein zur Unterstützung von russisch sprechenden Mitbürgern in Deutschland  

 

Выписка из Устава

§ 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Gerichtsstand

  1. Der Verein trägt den Namen:
    Verein zur Unterstützung von russisch sprechenden Mitbürgern in Deutschland "Unsere neuen Zeiten e.V."
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Stuttgart
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
  4. Der Verein soll in das Vereinregister eingetragen werden.

§ 2. Zweck, Aufgaben und Ziele

  1. Zweck des Vereines:
    1. Informationen zu Themen: "Berufliche und Sozial Integration", "Kultur", "Wohnungssuche", "Rechtsordnung", "Bildung und Volkskursen" usw. sollen unter den Mitglieder in russischer Sprache verbreitet werden.
    2. Menschliche, Künstlerische und kulturelle Beziehungen zwischen den Ländern der ehemaligen Sowjetunion und Deutschland sollen geknüpft und gefördert werden.
    3. Den russisch sprechenden Mitbürger sollen Unterstützung durch die zur Verfügung gestellte Informationen und gezielte Beratung angeboten werden, die zu einer möglichst effektiven sozialen und beruflichen Integration in Deutschland dienen werden.
  2. Der Verein ist Überparteilich und Überkonfessionell und arbeitet unabhängig von der Herkunft und Staatsangehörigkeit seiner Mitglieder.
  3. Außerdem beabsichtigt der Verein die Organisation von
    • Kulturveranstaltungen;
    • Reisen zwecks kulturellem Austausch und Kommunikationstraining;
    • Berufliche Bildung, technische Sprachkursen, Qualifizierungsmaßnamen;
    • Beratung zur berufliche Integration.

§ 4. Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche volljährige Person oder juristische Person werden, die die Satzung des Vereins anerkennt und Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  3. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
  4. Der Ausschluss eines Mitglieds kann bei vereinsschädigendem Verhalten erfolgen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit zwei Drittel der Stimmen.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5. Mitgliedsbeitrag

Die Vereinmitglieder zahlen einen einmaligen Eintrittsbeitrag sowie monatliche Beiträge. Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 6. Rechte und Pflichte der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt kostenlose Information anzufordern, über die der Verein zwecks Weitergabe an seine Mitglieder verfügt.
  2. Bevorzugte Einstellung auf die schon existierenden oder neu zu schaffenden freien Arbeitstellen. Die Vereinsmitglieder haben Anspruch auf einen Vereinsempfehlungsbrief an den Arbeitsgeber.
  3. Das Vereinmitglied darf sich nach der Abstimmung mit dem Vorstand an unterschiedliche staatliche Stellen, öffentliche Institutionen oder Firmen im Namen und auf Briefbögen des Vereins wenden.
  4. Die Mitglieder verpflichten sich, aktiv bei der Erfüllung der Zwecke des Vereins mitzuwirken.
Настоящий Устав принят общим собранием Общества 29 августа 2004.